OSTRAL: Die Antwort auf eine Strommangellage – seit Jahrzehnten

Mit der «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW) begann, was heute die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ist. Auf Geheiss des Bundes wird OSTRAL dann aktiv, wenn es darum geht, eine langanhaltende Strommangellage zu bewirtschaften.

Lokale Stromunterbrüche oder regionale Blackouts haben eines gemeinsam: Es sind keine schweren Strommangellagen – und darum auch kein Anlass für die wirtschaftliche Landesversorgung,  die OSTRAL aktiv werden zu lassen. Reisst ein Unwetter Strommasten in den Alpen nieder, wird ein lokales Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Provisorien erstellen, um Abhilfe zu schaffen. Fällt in Europa ein wesentlicher Produzent aus, werden automatisch einzelne Regionen vom Netz getrennt – um das Risiko eines Blackouts zu verringern. Wann also ist die OSTRAL gefragt? Die Organisation kommt dann zum Einsatz, wenn die Stromnachfrage über einen längeren Zeitraum das verfügbare Angebot übersteigt.

Aus der KOEW entsteht OSTRAL – und wird sukzessive an die neuen Erfordernisse angepasst

Bis Anfang der 1990er-Jahre war die «Kriegsorganisation der Elektrizitätswerke» (KOEW) darum besorgt, im Fall schwerer Mangellagen die nötigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweizer Stromversorgung dennoch sichergestellt werden konnte. Die Wende brachte 1993 eine Weisung der wirtschaftlichen Landesversorgung mit einem klaren Auftrag an den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE): «Der VSE stellt zur Erfüllung der für ihn vorgesehenen Vollzugsaufgaben eine zweckmässige Durchführungsorganisation auf, die den Namen OSTRAL trägt».

Im Jahr 2009 änderte die Öffnung des Strommarktes die Strukturen der Elektrizitätswirtschaft grundlegend. Die Swissgrid wurde zur nationalen Übertragungsnetzbetreiberin (TSO) für das ganze Land bestimmt und eine Regelzone Schweiz gebildet. Swissgrid erhielt auch die Weisungsbefugnis gegenüber Kraftwerksbetreibern und Verteilnetzbetreibern (VNB), sollte der stabile Netzbetrieb gefährdet sein. Diese Veränderungen führten 2010 zur Neuorganisation der OSTRAL. Seit 2011 besteht die Organisation in der heutigen Form.

Kontingentierung von Strom als sanfte Sparmassnahme, die der Bundesrat bestimmt

OSTRAL ist eine Kommission des VSE unter Aufsicht der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes. Im Falle einer lang andauernden Strommangellage vollzieht die OSTRAL die vom Bundesrat angeordneten Massnahmen in den Gebieten «Steuerung der Stromproduktion» (Angebotslenkung) sowie «Steuerung der Stromnachfrage» (Verbrauchslenkung). In erster Instanz wird die Versorgungslage detailliert überwacht. Falls nötig, erfolgen daraufhin Appelle an die Verbraucher und Verbraucherinnen, auf freiwilliger Basis Strom zu sparen.

Sollten diese Massnahmen nicht ausreichen, um Produktion und Verbrauch ins nötige Gleichgewicht zu bringen, kann der Bund über Bewirtschaftungsverordnungen Elektrizität (BVO) Teile des aktuellen Stromversorgungsgesetzes ausser Kraft setzen – gestützt auf das Landesversorgungsgesetz (LVG). Die BVO regeln Verbote von bestimmten Elektrogeräten, die zentrale Steuerung der Kraftwerke sowie Einschränkungen von Ausfuhr und Transit elektrischer Energie. Auch die Kontingentierung von Strom sowie – als ultima ratio – rotierende Netzabschaltungen können vom Bundesrat verfügt werden. Die OSTRAL, als ausführende Organisation, vollzieht anschliessend die vom Bundesrat erlassenen Bewirtschaftungsverordnungen.

Aus der Notlage des zweiten Weltkrieges hervorgegangen, ist die heutige OSTRAL der Schutzschirm für den Ernstfall einer langanhaltenden Strommangellage. Denn Strom ist, wie es die wirtschaftliche Landesversorgung schreibt, «für die Bevölkerung wie auch für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung». Ein lebenswichtiges Gut – dessen Schutz an erster Stelle stehen muss.